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Stiftung für hochbegabte Kinder und Jugendliche

Eine besondere Begabung kann im rein schulischen als auch im künstlerischen, technischen, sportlichen oder anderen Bereich vorliegen. Ziel der Stiftung ist es, diesen Talenten Ausbildungen an geeigneten Schulen oder Universitäten zu ermöglichen. Diese Ausbildungen sollen möglichst in der Schweiz erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch eine Ausbildung im Ausland unterstützt werden. Die finanzielle Unterstützung wird subsidiär gewährt, d.h. die Stiftung wird erst dann aktiv, wenn Fördermittel von Dritten (Stipendien, Sozialleistungen, übrige Unterstützung der öffentlichen Hand, finanzielle Leistungen Dritter o.ä.) nicht, oder nicht ausreichend gewährt werden können.

Die Ausrichtung des Stiftungszweckes auf Kinder und Jugendliche bringt es mit sich, dass in der Regel Leistungen an Erwachsene nur in der Ausnahme und jedenfalls längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr erfolgen können. Reine Weiterbildung nach Vorliegen eines Berufs- oder Bildungsabschlusses werden grundsätzlich nicht unterstützt.

Leistungen der Stiftung können Ausbildungskosten abdecken oder ein Beitrag an die Lebenshaltungskosten sein. Entweder erfolgen sie in Form von direkter Bezahlung von Rechnungen, als rückzahlbares Darlehen, oder als ‘à-fond-perdu’ Beiträge.